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Wer handelt, wenn Sie nicht mehr können?
Ein Schicksalsschlag durch einen Unfall oder eine Krankheit kann Sie auch schon in jungen Jahren treffen. Bei älteren Personen ist die Demenz leider immer häufiger verbreitet.
Die grundlegende Erneuerung des alten Vormundschaftrechts hat per 1. Januar 2013 stattgefunden. Mit dem Inkrafttreten des «neuen» Kindes- und Erwachsenenschutzrechts wurden weitreichende Änderungen eingeführt. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) löste die bisherige Vormundschaftsbehörde ab.
Mit einem Vorsorgeauftrag und einer Patientenverfügung kann frühzeitig für den Fall der Urteilsunfähigkeit z.B. infolge Unfalls, Krankheit, Alter oder Demenz vorgesorgt werden. Sie bestimmen, rechtzeitig, wer für Sie die in einem solchen Fall die Pflege und Betreuung, die Vermögensverwaltung und die Vertretung in Rechtsgeschäften übernimmt.
Wir unterstützen Sie auch in Ihrer Nachlassplanung. Testament, Erbvertrag, Ehevertrag, Vermächtnisse, Legate, Teilungsvorschriften, Willensvollstreckung etc. sind Elemente, die im Rahmen von erbrechtlichen Regelungen eingesetzt werden können. Wie der Vorsorgeauftrag oder eine Patientenverfügung sind auch diese Regelungen persönliche Bestimmungen, die rechtzeitig zu planen und anzugehen sind.
Vermögensverwalter und Steuerfachmann mit langjähriger Erfahrung Steuer- und Bankwesen sowie als Unternehmer.